- Bei allen angebotenen Leistungen unterliege ich selbstverständlich der Verschwiegensheitspflicht
sowohl Angehörigen als auch Behörden gegenüber.
- Die einzige Ausnahme gilt für das PSC® - Psychologisches ScheidungsCoaching®, da hier
im Idealfall im Team gearbeitet wird und ein inhaltlicher Austausch, die Scheidung selbst betreffend, zwischen Scheidungsanwältin bzw. Scheidungsanwalt und Coach zu empfehlen ist.
Allerdings nur nach vorheriger Absprache mit den jeweiligen Klientinnen und Klienten.
- PSC® schließt jegliche
Rechtsberatung aus.
- Psychologische Beratung ist keine Psychotherapie.
- Telefonische Beratungen bzw. TelefonCoaching sind auf Wunsch möglich, es wird darum ersucht, rechtzeitig eine
Terminvereinbarung zu treffen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Begriffe
Psychologisches ScheidungsCoaching® und PSC® eine geschützte Marke darstellen und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung meinerseits verwendet werden dürfen.